Zu 100 % über die Agentur für Arbeit finanziert.

Mach dich selbstständig. Wir coachen dich, das Amt zahlt.

Persönliches Gründercoaching mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Kein Eigenanteil.

Prüfe deine Förderfähigkeit, kostenlos und in zwei Minuten.

Bist du bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet?
AVGS Gutschein IHK Berlin Gelisteter BAFA Berater

Zugelassener Träger. Coaching online oder in Berlin.

Der Gutschein

Kein Geld. Ein bezahltes Coaching.

Am freien Markt

vierstellig

Einzelcoaching bis zum fertigen Businessplan

Für dich mit AVGS

0,00 €

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zahlt vollständig

  • § 45 SGB IIIAktivierungs- und Vermittlungsgutschein, ausgestellt von deiner Vermittlungsfachkraft
  • EinzelcoachingEins zu eins, kein Gruppenseminar, Umfang nach deinem Bedarf
  • ErmessensleistungKein Automatismus. Bei der Begründung helfen wir dir

Dein Förderweg

Zwei Stationen. Welche zweite, hängt an deinem Status.

1Vor der Gründung

Gründercoaching

Businessplan, Finanzplan, Antrag. Vollständig über den Gutschein finanziert.

  • Bei der Agentur für Arbeit geführt
  • Konkrete Gründungsidee

2Nach der Bewilligung

Gründungszuschuss

Feste Beträge, zwei Phasen, insgesamt 15 Monate.

StartMonat 15
  • Mindestens 150 Tage ALG-I-Restanspruch
  • Hauptberuflich, ab 15 Stunden pro Woche
  • Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit

Jeder Tag im Leistungsbezug verbraucht deinen Restanspruch. Wir rechnen dein Zeitfenster im Erstgespräch aus und planen rückwärts vom Stichtag.

1Vor der Gründung

Gründercoaching

Businessplan, Finanzplan, Antrag. Auch das Jobcenter kann den Gutschein ausstellen.

  • Im Jobcenter geführt
  • Selbstständigkeit als realistischer Weg

2Nach der Bewilligung

Einstiegsgeld

Höhe und Dauer legt das Jobcenter fest, bis zu 24 Monate.

Startoffen
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit geplant
  • Plausibles, tragfähiges Konzept
  • Mittel für Ausstattung über § 16c SGB II möglich

Weil die Höhe nicht festgeschrieben ist, entscheidet die Vorbereitung mit. Wer mit klaren Zahlen ins Gespräch geht, verhandelt aus einer anderen Position.

Ablauf

Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge

Wer sie umdreht, verliert Förderung. Auch mit einer guten Idee.

  1. Erstgespräch

    Kostenlos, rund 30 Minuten. Danach kennst du deinen Weg und dein Zeitfenster.

  2. Gutschein beantragen

    Bei deiner Vermittlungsfachkraft. Die richtige Bezeichnung ist AVGS MAT nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III. Vorlage bekommst du von uns.

  3. Träger wählen

    Nach der Bewilligung entscheidest du frei. Start meist innerhalb von 14 Tagen.

  4. Coaching

    Einzeltermine online oder in Berlin, bis Businessplan und Finanzplan stehen.

  5. Förderantrag

    Mit fachkundiger Stellungnahme. Wichtig: raus, bevor du das Gewerbe anmeldest.

  6. Bewilligung, dann los

    Erst der Bescheid, dann Anmeldung und erste Rechnung.

Inhalte

Woran wir mit dir arbeiten

Wir setzen die Module nach deinem Stand zusammen.

  • Geschäftsmodell und MarktAngebot, Zielgruppe, Preise, Wettbewerb
  • BusinessplanIn der Form, die Ämter und fachkundige Stellen erwarten
  • Finanz- und LiquiditätsplanUmsatz, Kosten, Entnahme, Kapitalbedarf
  • Rechtsform und SteuernVon der Wahl bis zur laufenden Buchhaltung
  • Marketing und erste KundenKanäle, Akquise, Abschluss
  • Antrag und NachbetreuungBis in die ersten Monate nach dem Start
Vor deinem Termin beim Amt geklärt
  1. Die Idee in zwei Sätzen, konkret genug für eine Rückfrage
  2. Warum du Beratung brauchst, nicht nur Geld
  3. Haupterwerb, nicht Nebenerwerb
  4. Antrag vor der Gewerbeanmeldung
  5. Beim Gründungszuschuss: Restanspruch über 150 Tage
Gründungscoach bei nxt milestone
[Name des Coaches] Gründungscoaching, nxt milestone

Warum nxt milestone

Über 1.200 Gründungen begleitet. Deine ist die nächste.

Wir arbeiten seit Jahren mit Menschen, die aus einer Idee ein Unternehmen machen. Was du bei uns bekommst, ist keine Vorlage, sondern jemand, der deine Zahlen mit dir durchrechnet, bis sie tragen.

1:1persönliches Coaching, kein Kurs
Berlinund online, bundesweit
DE / ENCoaching in beiden Sprachen

„Die meisten kommen mit einer Idee und dem Gefühl, dass sie nicht reicht. Meistens reicht sie. Was fehlt, ist die Rechnung dahinter.“

AVGS-Check

Sieben Fragen, dann weißt du, wo du stehst.

Frage 1 von 7

2 Minuten

Bist du bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet?

Ohne diese Registrierung gibt es keinen Gutschein.

Bitte wähle eine Antwort.

Welche Leistung beziehst du?

Davon hängt die Förderung nach dem Coaching ab.

Bitte wähle eine Antwort.

Wie konkret ist deine Idee?

Die ehrliche Antwort hilft mehr.

Bitte wähle eine Antwort.

Haupt- oder nebenberuflich?

Gefördert wird der Haupterwerb, ab 15 Stunden pro Woche.

Bitte wähle eine Antwort.

Wann willst du starten?

Der Zeitpunkt entscheidet, ob Förderung möglich ist.

Bitte wähle eine Antwort.

Hast du schon einen Gutschein?

Falls ja, halte den Bescheid bereit.

Bitte wähle eine Antwort.

Wohin dürfen wir deine Einschätzung schicken?

Das Ergebnis siehst du sofort auf dieser Seite.

Bitte fülle Name, E-Mail und Postleitzahl aus und bestätige die Einwilligung.

    Erstgespräch buchen

    Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich deine zuständige Stelle.

    Häufige Fragen

    Kurz erklärt

    Kostet mich das Coaching wirklich nichts?

    Ja. Wird der Gutschein bewilligt, trägt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Maßnahmekosten vollständig, die Vergütung geht direkt an den Träger. Kein Eigenanteil, keine Rückzahlung.

    Was ist der Unterschied zwischen AVGS und AVGS MAT?

    AVGS ist der Gutschein selbst. MAT sagt, bei welcher Art von Anbieter du ihn einlösen darfst, nämlich bei einem zugelassenen Träger. Daneben gibt es MPAV für private Arbeitsvermittler und MAG für Maßnahmen bei einem Arbeitgeber. Für ein Gründercoaching brauchst du die Variante MAT mit dem Zweck „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“ nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III.

    Habe ich einen Anspruch darauf?

    Beim Gründercoaching nicht. Es ist eine Ermessensleistung, deine Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall. Sie muss zwei Dinge erkennen: dass die Gründung realistisch ist und dass Beratung dafür nötig ist. Genau daran arbeiten wir mit dir vor dem Termin.

    Wie lange dauert das Coaching?

    Der Umfang wird individuell festgelegt, in der Praxis meist zwischen 40 und 150 Unterrichtseinheiten über mehrere Wochen. Achte auf zwei Fristen im Bescheid: bis wann du starten musst, und wie lange die Maßnahme höchstens laufen darf.

    Geht das auch online?

    Ja. Agentur für Arbeit und Jobcenter lassen Online-Formate zu, wenn die Vorgaben erfüllt sind. Es gibt regionale Unterschiede, deshalb gleichen wir Format und Gutschein vor dem Start ab.

    Wo ist der Unterschied zu Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?

    Der AVGS finanziert Beratung, kein Geld zum Leben. Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist die Geldleistung im ALG-I-Bezug, das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II das Gegenstück in der Grundsicherung. Du bekommst immer nur eine der beiden, der Gutschein steht beiden Gruppen offen.

    Welche Kosten bleiben bei mir?

    Der Gutschein deckt das Coaching, nicht die Nebenkosten der Gründung. Bei dir bleiben die Gebühr für die fachkundige Stellungnahme, die Gewerbeanmeldung, bei Kapitalgesellschaften Notar und Register sowie die laufende Steuerberatung. Meist ein niedriger dreistelliger Betrag, den wir dir im Erstgespräch genau benennen.

    Ich bin nebenberuflich schon selbstständig. Geht das noch?

    Für den Gutschein häufig ja, wenn du daraus ein Hauptgewerbe machen willst. Beim Gründungszuschuss ist die Lage strenger, gefördert wird die Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit, und der Antrag muss vorher gestellt sein. Beachte außerdem, dass du mit mehr als 15 Wochenstunden für die Gründung deinen Status als arbeitslos verlieren kannst.

    Mein Antrag wurde abgelehnt. Ist das das Ende?

    Nein. Widerspruch ist möglich, oft ist ein neuer Antrag mit besserer Begründung der schnellere Weg. Meist fehlte nicht die Idee, sondern der nachvollziehbare Beratungsbedarf. Wir sehen uns deinen Bescheid an und sagen dir, welcher Weg realistisch ist.

    Hat sich durch die Grundsicherungsreform etwas geändert?

    Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. An AVGS, Einstiegsgeld und § 16c SGB II hat sich nichts geändert. Verändert hat sich das Umfeld: Vermittlung in Arbeit hat wieder Vorrang, Mitwirkungspflichten sind verbindlicher. Jobcenter fragen häufiger nach, warum es die Selbstständigkeit sein soll.

    Lass uns 30 Minuten sprechen.

    Wir prüfen Status, Zeitfenster und Idee und geben dir die richtige Formulierung für deinen Termin beim Amt mit. Kostenlos und unverbindlich.

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