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AVGS-Gutschein: Was er ist, was draufsteht und wie du ihn einlöst

Von Georg Binienda-Meuser, Founder & CEO
Geprüft am 7 Min. Lesezeit

Der AVGS ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er bestätigt, dass eine Maßnahme für dich gefördert werden kann, und legt Ziel und Inhalt fest. Für ein Gründungscoaching brauchst du einen AVGS für eine Maßnahme bei einem Träger mit dem Ziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Einen Rechtsanspruch auf diesen Gutschein gibt es nicht.

Kein Rechtsanspruch: Über den AVGS entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, nach eigenem Ermessen.

Ob ein AVGS-Coaching für dich in Frage kommt, zeigt dir der Eignungs-Check nach fünf Fragen. Du hast schon einen Gutschein? So löst du ihn ein.

Inhalt
  1. Was ist der AVGS?
  2. Wofür es den AVGS gibt
  3. MAT, MPAV und MAG: die drei Arten von Gutschein
  4. Was auf deinem Gutschein steht
  5. Wie du den Gutschein einlöst
  6. Was der Gutschein deckt und was nicht
  7. Was passiert, wenn du die Maßnahme abbrichst
  8. Häufige Fragen zum AVGS-Gutschein
  9. Dein nächster Schritt

Was ist der AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist in § 45 SGB III geregelt. Die Agentur für Arbeit bescheinigt dir damit, dass die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Sie legt außerdem fest, welches Ziel und welchen Inhalt die Maßnahme haben soll (Abs. 4).

Den Gutschein können Arbeitslose, Ausbildungsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende bekommen (Abs. 1). Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt ihn vom Jobcenter. Das regelt § 16 Abs. 1 SGB II, der auf die Leistungen des SGB III verweist. Wer im Einzelnen infrage kommt, steht in den AVGS-Voraussetzungen.

Der AVGS ist kein Geld, das an dich ausgezahlt wird. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bezahlt den Träger, bei dem du die Maßnahme machst. Laut Bundesagentur für Arbeit gibt es den Gutschein vor allem dann, wenn die Agentur keine passende eigene Maßnahme anbietet. Er ist eine Ermessensleistung.

Wofür es den AVGS gibt

§ 45 Abs. 1 SGB III nennt die Ziele, für die eine Maßnahme gefördert werden kann. Die Nummer 2 ist weggefallen, es bleiben vier.

Nr.Ziel der MaßnahmeBeispiel
1Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Abbau von VermittlungshemmnissenBewerbungscoaching
3Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigungprivate Arbeitsvermittlung
4Heranführung an eine selbständige TätigkeitGründungscoaching
5Stabilisierung einer BeschäftigungsaufnahmeBegleitung im neuen Job
Quelle: § 45 Abs. 1 SGB III.

Für eine Gründung kommt es auf die Nummer 4 an. Ein Gutschein für ein Bewerbungscoaching lässt sich nicht für ein Gründungscoaching einsetzen, auch wenn beide „Coaching“ heißen.

MAT, MPAV und MAG: die drei Arten von Gutschein

Auf Gutscheinen und Bescheiden stehen oft Kürzel. Die Bundesagentur für Arbeit unterscheidet in ihren Fachlichen Weisungen drei Arten. Sie folgen den drei Wegen, die § 45 Abs. 4 Satz 3 SGB III für den Gutschein vorsieht.

KürzelEingelöst beiWofürRechtsanspruch
AVGS-MATeinem Träger mit zugelassener MaßnahmeCoaching und Qualifizierung, auch Gründungscoachingnein
AVGS-MPAVeiner privaten ArbeitsvermittlungVermittlung in eine versicherungspflichtige Stelleunter Bedingungen ja
AVGS-MAGeinem Arbeitgeberbetriebliche Maßnahme bis sechs Wochennein
Quelle: § 45 Abs. 2, 4, 6 und 7 SGB III.

AVGS-MAT: Maßnahme bei einem Träger

MAT steht für „Maßnahme bei einem Träger“. Das ist die Art, über die ein Gründungscoaching läuft. Der Träger braucht selbst eine Zulassung (§ 176 SGB III). Seine Maßnahme muss nach § 179 SGB III zugelassen sein und zu Ziel und Inhalt deines Gutscheins passen. Beides prüft eine fachkundige Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

AVGS-MPAV: private Arbeitsvermittlung

MPAV steht für „Maßnahme bei einem privaten Arbeitsvermittler“. Hier sucht eine Vermittlung für dich eine versicherungspflichtige Stelle. Sie wird nur bei Erfolg bezahlt: 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen bis zu 3.000 Euro. Davon fließen 1.250 Euro nach sechs Wochen im neuen Job, der Rest nach sechs Monaten (§ 45 Abs. 6 SGB III).

Nur auf diese Art gibt es einen Rechtsanspruch. Du hast ihn, wenn du Arbeitslosengeld beziehst und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt bist. Die sechs Wochen zählen innerhalb einer Frist von drei Monaten (§ 45 Abs. 7 SGB III). Für eine Gründung hilft dir ein AVGS-MPAV nicht. Ein Gutschein für ein Gründungscoaching (AVGS-MAT) bleibt eine Ermessensleistung.

AVGS-MAG: Maßnahme bei einem Arbeitgeber

MAG steht für „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“. Damit lernst du einen Betrieb in einer Erprobung kennen, höchstens sechs Wochen lang. Bei Langzeitarbeitslosen sind bis zu zwölf Wochen möglich (§ 45 Abs. 2 und 8 SGB III). Auch diese Art führt in eine Anstellung, nicht in die Selbstständigkeit.

Was auf deinem Gutschein steht

Ein AVGS kann zeitlich befristet und regional beschränkt werden (§ 45 Abs. 4 SGB III). Laut Bundesagentur für Arbeit stehen darauf vier Vorgaben, an die sich die Maßnahme halten muss.

VorgabeWas sie für ein Gründungscoaching bedeutet
Ziel der Maßnahme„Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III
Höchste Dauerwie lange das Coaching dauern darf, oft in Unterrichtseinheiten oder Stunden
Gültigkeitbis wann du die Maßnahme beginnen musst
Regionwo du teilnehmen darfst

Prüf zuerst Ziel und Art. Steht dort eine Maßnahme bei einem Träger mit dem Ziel Selbstständigkeit, passt der Gutschein zu einem Gründungscoaching. Steht eine Region darauf, kläre mit dem Träger, ob ein Online-Coaching dazu passt.

Wie du den Gutschein einlöst

Den Gutschein bekommst du im Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft. Wie das abläuft, steht in der Anleitung AVGS beantragen. Hast du ihn, geht es laut Bundesagentur für Arbeit in vier Schritten weiter.

  1. Du suchst eine Maßnahme, die zu den Vorgaben deines Gutscheins passt. Der Träger prüft den Gutschein und bestätigt dir die Teilnahme.
  2. Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob dir die Maßnahme beruflich weiterhilft und die Bedingungen des Gutscheins erfüllt sind.
  3. Du bekommst einen Bewilligungsbescheid. Auch der Träger erfährt, dass die Maßnahme bewilligt ist.
  4. Du beginnst die Maßnahme. Der Träger muss den Gutschein vor dem Beginn vorlegen (§ 45 Abs. 4 SGB III).

Woran du einen passenden Anbieter erkennst, erklärt der Ratgeber AVGS-Träger finden.

Was der Gutschein deckt und was nicht

Die Maßnahme kostet dich nichts, wenn deine Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat. So steht es bei der Bundesagentur für Arbeit. Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Frag danach, bevor die Maßnahme beginnt.

Was ein Coaching wert ist und wovon das abhängt, steht im Ratgeber zum AVGS-Maßnahmenwert. Nicht gedeckt sind:

  • dein Lebensunterhalt; nach dem Start kommen dafür der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld infrage (siehe AVGS und Gründungszuschuss)
  • die Gebühr für die fachkundige Stellungnahme
  • die Kosten der Gründung, etwa für Gewerbeanmeldung, Notar oder Steuerberatung

Was passiert, wenn du die Maßnahme abbrichst

Ein Abbruch ohne wichtigen Grund hat Folgen für deine Leistungen. Beim Arbeitslosengeld kann eine Sperrzeit eintreten (§ 159 Abs. 1 Nr. 5 SGB III). In der Grundsicherung gilt ein Abbruch als Pflichtverletzung (§ 31 SGB II). Das Grundsicherungsgeld kann dann um 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert werden (§ 31a SGB II).

Passt der Coach nicht zu dir, sprich mit dem Träger über einen Wechsel, bevor du abbrichst.

Häufige Fragen zum AVGS-Gutschein

Ist der AVGS dasselbe wie der Bildungsgutschein?

Nein. Der Bildungsgutschein nach § 81 Abs. 4 SGB III fördert eine berufliche Weiterbildung. Der AVGS fördert Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung, zum Beispiel ein Coaching.

Muss ich das AVGS-Coaching selbst bezahlen?

Nein, wenn deine Vermittlungsfachkraft vor dem Start schriftlich zugestimmt hat. Fängst du vorher an, trägst du das Risiko, dass die Kosten nicht übernommen werden.

Bekomme ich mit dem AVGS Geld ausgezahlt?

Nein. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bezahlt den Träger direkt. Du bekommst nur Fahrt- oder Betreuungskosten erstattet, wenn das vorher vereinbart ist.

Kann ich den Gutschein bei jedem Anbieter einlösen?

Nein. Der Anbieter muss ein zugelassener Träger sein und eine zugelassene Maßnahme anbieten, die zu Ziel und Inhalt deines Gutscheins passt.

Was mache ich, wenn mein Gutschein bald abläuft?

Entscheidend ist das Datum, bis zu dem die Maßnahme beginnen muss. Melde dich früh bei einem Träger, damit Bestätigung und Bewilligung vorher klappen.

Dein nächster Schritt

Hast du schon einen Gutschein mit dem Ziel Selbstständigkeit, kannst du ihn für ein AVGS-Gründungscoaching einsetzen. Noch keinen Gutschein? Ob das Coaching zu dir passt, zeigt dir der Eignungs-Check in fünf Fragen. Über den Gutschein entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach eigenem Ermessen.

Passt ein AVGS-Coaching zu dir?

Fünf Fragen zu deiner Situation und deiner Idee. Danach siehst du, ob ein Coaching für dich infrage kommt.

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Über den Autor

Georg Binienda-Meuser

Founder & CEO, nxt milestone

Georg hat nxt milestone 2020 gegründet und begleitet Gründer:innen vom ersten Plan bis zum eigenen Unternehmen. Er ist Mentor am Founder Institute.

nxt milestone begleitet seit 2020 Gründer:innen, bisher bei über 1.200 Gründungen. Mehr über uns

Zuletzt geprüft am nächste Prüfung 04/2027

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 16.10.2026.

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