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AVGS beantragen: So kommst du Schritt für Schritt zum Gutschein

Von Georg Binienda-Meuser, Founder & CEO
Geprüft am 6 Min. Lesezeit

Den AVGS beantragst du im Gespräch mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Bekommst du Arbeitslosengeld oder bist du arbeitsuchend gemeldet, ist die Agentur zuständig, in der Grundsicherung das Jobcenter. Sie prüft, ob ein Gründungscoaching dir hilft, und entscheidet nach Ermessen. Danach löst du den Gutschein bei einem Träger ein.

Kein Rechtsanspruch: Über den AVGS entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, nach eigenem Ermessen.

Ob ein AVGS-Coaching für dich in Frage kommt, zeigt dir der Eignungs-Check nach fünf Fragen. Du hast schon einen Gutschein? So löst du ihn ein.

Inhalt
  1. Wer für deinen Antrag zuständig ist
  2. Der Ablauf im Überblick
  3. Schritt 1: Melden und einen Termin vereinbaren
  4. Schritt 2: Im Gespräch klären, ob ein Coaching hilft
  5. Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen
  6. Schritt 4: Den Gutschein bekommen und lesen
  7. Schritt 5: Einen Träger wählen und die Bewilligung abwarten
  8. Die Reihenfolge: erst der Gutschein, dann das Coaching
  9. Was während des Coachings gilt
  10. Häufige Fragen zum AVGS-Antrag
  11. Dein nächster Schritt

Wer für deinen Antrag zuständig ist

Welche Stelle den Gutschein ausstellt, hängt davon ab, welche Leistung du bekommst oder bekommen wirst. Im Jobcenter heißt deine Ansprechperson Integrationsfachkraft, bei der Agentur Vermittlungsfachkraft.

Deine SituationZuständigWas ihr festhaltet
Du bekommst ArbeitslosengeldAgentur für ArbeitEingliederungsvereinbarung (§ 37 SGB III)
Dein Job endet bald, du bist arbeitsuchend gemeldetAgentur für ArbeitEingliederungsvereinbarung
Du bekommst GrundsicherungsgeldJobcenterKooperationsplan (§ 15 SGB II)
Quellen: § 45 SGB III, § 16 SGB II.

Wer genau einen AVGS bekommen kann, erklärt der Ratgeber AVGS-Voraussetzungen. Ob die Regeln auf dich zutreffen, prüfst du im AVGS-Selbsttest.

Der Ablauf im Überblick

Vom ersten Termin bis zum Start des Coachings sind es fünf Schritte. Die Schritte 4 und 5 beschreibt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite zum AVGS.

  1. Melden und einen Termin vereinbaren
  2. Im Gespräch klären, ob ein Coaching hilft
  3. Unterlagen zusammenstellen
  4. Den Gutschein bekommen und lesen
  5. Einen Träger wählen und die Bewilligung abwarten

Schritt 1: Melden und einen Termin vereinbaren

Den Gutschein bekommt nur, wer bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet ist. Endet dein Arbeitsverhältnis, musst du dich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden. Erfährst du es kurzfristiger, innerhalb von drei Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Nach der Meldung führt die Agentur ein erstes Beratungsgespräch. Im Jobcenter findet das erste Gespräch zur Potenzialanalyse und zum Kooperationsplan persönlich statt (§ 15 Abs. 4 SGB II). Für ein späteres Gespräch über den AVGS vereinbarst du einen Termin mit deiner Ansprechperson.

Schritt 2: Im Gespräch klären, ob ein Coaching hilft

Laut Bundesagentur für Arbeit entscheidest du gemeinsam mit deiner Ansprechperson, ob dir eine Maßnahme weiterhilft. Bietet die Agentur selbst keine passende Maßnahme an, kann sie dir einen Gutschein ausstellen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Wonach die Stelle entscheidet, steht im Gesetz. Die Agentur soll die Ausgabe von der Eignung und den persönlichen Verhältnissen abhängig machen, außerdem vom Angebot vor Ort (§ 45 Abs. 5 SGB III). Im Jobcenter zählen zusätzlich deine Lebenssituation und wie dauerhaft die Eingliederung voraussichtlich ist (§ 3 Abs. 1 SGB II).

Seit dem 1. Juli 2026 hat in der Grundsicherung die Vermittlung in Arbeit wieder Vorrang, auch vor Maßnahmen wie einem Coaching (§ 3a SGB II). Eine Ausnahme gilt, wenn die Maßnahme für eine dauerhafte Eingliederung mehr verspricht. Was die Reform sonst für Gründungen ändert, steht im Ratgeber Grundsicherungsgeld und Selbstständigkeit.

Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

Ein fertiger Businessplan ist für den Antrag keine Voraussetzung, er entsteht im Coaching. Welche Nachweise du mitbringst, steht in der AVGS-Checkliste.

Hast du schon einen Anbieter im Blick, kann er dir eine Beschreibung seiner Maßnahme und ein Angebot ausstellen. Daraus sieht deine Ansprechperson, was das Coaching umfasst und wie lange es dauert.

Schritt 4: Den Gutschein bekommen und lesen

Stimmt die Stelle zu, stellt sie den Gutschein aus. Darauf stehen das Ziel der Maßnahme, die höchste Dauer, die Gültigkeit und oft eine Region. Für ein Gründungscoaching muss das Ziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ lauten (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III).

Was die einzelnen Angaben bedeuten und welche Arten von Gutschein es gibt, erklärt der Ratgeber zum AVGS-Gutschein.

Schritt 5: Einen Träger wählen und die Bewilligung abwarten

Mit dem Gutschein darfst du dir einen Träger aussuchen, dessen Maßnahme zugelassen ist und zu deinem Gutschein passt (§ 45 Abs. 4 SGB III). Der Träger bestätigt dir die Teilnahme. Danach prüft deine Vermittlungsfachkraft die Maßnahme und schickt dir einen Bewilligungsbescheid. Erst dann beginnst du. Die Schritte im Einzelnen erklärt der Ratgeber zum AVGS-Gutschein.

Woran du einen passenden Anbieter erkennst, steht im Ratgeber AVGS-Träger finden. Kosten entstehen dir keine, wenn die Bewilligung vor dem Start schriftlich vorliegt.

Die Reihenfolge: erst der Gutschein, dann das Coaching

Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nur, wenn du sie vorher beantragt hast (§ 324 SGB III). Der Träger muss den Gutschein vor dem Beginn der Maßnahme vorlegen (§ 45 Abs. 4 SGB III). Ein Coaching, das du vorher beginnst, wird in der Regel nicht übernommen.

Dasselbe gilt für die Gründung selbst. Der Gutschein dient der Heranführung an eine Selbstständigkeit. Wer schon hauptberuflich gegründet hat, ist nicht mehr arbeitslos. Auch für den Gründungszuschuss zählt der Zeitpunkt: Beim Start brauchst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 93 SGB III). Wie Coaching und Zuschuss aufeinander folgen, steht im Ratgeber AVGS und Gründungszuschuss.

Was während des Coachings gilt

Welche Eigenbemühungen von dir erwartet werden, steht in deiner Eingliederungsvereinbarung oder deinem Kooperationsplan. Die Vereinbarung wird an geänderte Verhältnisse angepasst (§ 37 Abs. 3 SGB III). Der Kooperationsplan wird spätestens alle sechs Monate fortgeschrieben (§ 15 Abs. 3 SGB II). Was während des Coachings gilt, legst du mit deiner Ansprechperson fest.

Brichst du die Maßnahme ohne wichtigen Grund ab, kann das deine Leistungen mindern. Was dann gilt, steht im Ratgeber zum AVGS-Gutschein.

Häufige Fragen zum AVGS-Antrag

Kann mein Antrag abgelehnt werden?

Ja. Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet, ob ein Coaching für deine Eingliederung erforderlich ist.

Wie lange dauert es, bis ich den Gutschein habe?

Das hängt von der Stelle ab. Bei den Menschen, die wir begleiten, sind es meist einige Tage bis wenige Wochen.

Kann ich den Träger frei wählen?

Ja, solange seine Maßnahme zugelassen ist und zu den Vorgaben deines Gutscheins passt. Der Gutschein berechtigt dich zur Auswahl (§ 45 Abs. 4 SGB III).

Geht das Coaching auch online?

Das hängt vom Gutschein und vom Träger ab. Steht eine Region auf dem Gutschein, klärt der Träger mit dir, ob ein Online-Format dazu passt.

Was ändert sich durch das Grundsicherungsgeld?

Laut Bundesagentur für Arbeit laufen bestehende Maßnahmen weiter, und bisherige Bescheide gelten inhaltlich weiter. Neu ist der Vorrang der Vermittlung (§ 3a SGB II).

Dein nächster Schritt

Willst du dich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen, kann ein AVGS-Gründungscoaching dich bis zum Businessplan und zum Förderantrag begleiten. Ob es zu dir passt, zeigt dir der Eignungs-Check in fünf Fragen. Über den Gutschein entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach eigenem Ermessen.

Passt ein AVGS-Coaching zu dir?

Fünf Fragen zu deiner Situation und deiner Idee. Danach siehst du, ob ein Coaching für dich infrage kommt.

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Über den Autor

Georg Binienda-Meuser

Founder & CEO, nxt milestone

Georg hat nxt milestone 2020 gegründet und begleitet Gründer:innen vom ersten Plan bis zum eigenen Unternehmen. Er ist Mentor am Founder Institute.

nxt milestone begleitet seit 2020 Gründer:innen, bisher bei über 1.200 Gründungen. Mehr über uns

Zuletzt geprüft am nächste Prüfung 04/2027

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 16.10.2026.

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