Nebenberuflich oder hauptberuflich gründen? Was für dich passt
Von Georg Binienda-Meuser, Founder & CEO
Machst du dich nebenberuflich selbstständig, behältst du deinen Job oder deine Leistung und baust die Gründung daneben auf. Das passt, wenn du deine Idee erst testen willst oder ein zweites Einkommen suchst. Hauptberuflich gründen heißt: Die Selbstständigkeit wird deine Haupteinnahmequelle. Das passt, wenn sie dich bald tragen soll. Aus dem Arbeitslosengeld kann das der Gründungszuschuss fördern.
Kein Rechtsanspruch: Über den AVGS entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, nach eigenem Ermessen.
Ob ein AVGS-Coaching für dich in Frage kommt, zeigt dir der Eignungs-Check nach fünf Fragen. Du hast schon einen Gutschein? So löst du ihn ein.
Inhalt
- Wie viele machen sich nebenberuflich selbstständig?
- Was heißt nebenberuflich und was hauptberuflich?
- Nebenberuflich oder hauptberuflich: der Vergleich
- Kannst du dich als Angestellte:r nebenberuflich selbstständig machen?
- Was gilt mit Arbeitslosengeld?
- Was gilt mit Grundsicherungsgeld?
- Welche Pflichten gelten in beiden Fällen?
- Wie entscheidest du dich?
- Wann passt ein AVGS-Gründungscoaching?
- Häufige Fragen
Wie viele machen sich nebenberuflich selbstständig?
Die große Mehrheit. Laut KfW-Gründungsmonitor 2026 (Grafik 1) gab es 2025 in Deutschland rund 690.000 Gründer:innen. Davon starteten 483.000 im Nebenerwerb und 206.000 im Vollerwerb. Der Anteil des Nebenerwerbs stieg damit auf 70 %.
Viele behalten dabei ihre Stelle. Sechs von zehn Gründer:innen im Nebenerwerb waren vorher angestellt und blieben es auch nach der Gründung (Grafik 3). Im Durchschnitt arbeiteten sie 16 Stunden pro Woche für ihre Selbstständigkeit, im Vollerwerb waren es 45 Stunden (Grafik 19).
Der Wechsel in den Vollerwerb gelingt seltener als geplant. 21 % der Gründer:innen im Nebenerwerb von 2025 wollten innerhalb eines Jahres wechseln. Im langjährigen Mittel haben aber nur rund 8 % ein Jahr später tatsächlich gewechselt (Grafik 4).
Was heißt nebenberuflich und was hauptberuflich?
Eine einheitliche Grenze gibt es nicht. Es kommt darauf an, wer fragt:
- Die Krankenkasse prüft im Einzelfall, ob die Selbstständigkeit dein Hauptberuf ist. Beschäftigst du regelmäßig mindestens eine Person mehr als geringfügig, wird das vermutet (§ 5 Abs. 5 SGB V).
- Die Agentur für Arbeit zieht beim Arbeitslosengeld die Grenze bei 15 Wochenstunden (§ 138 Abs. 3 SGB III).
- Das Finanzamt versteuert beide Einkünfte zusammen in einer Einkommensteuererklärung. Deinen Lohn trägst du in die Anlage N ein, deinen Gewinn in die Anlage G oder S (Existenzgründungsportal).
Nebenberuflich oder hauptberuflich: der Vergleich
| Nebenberuflich | Hauptberuflich | |
|---|---|---|
| Einkommen | Job oder Leistung läuft weiter | hängt von der Gründung ab |
| Risiko | gering, du kannst klein testen | höher, aber mehr Spielraum |
| Zeit | Abende und Wochenenden | volle Arbeitszeit |
| Krankenversicherung | meist über den Job | selbst zu organisieren |
| Förderung aus dem Arbeitslosengeld | kein Gründungszuschuss | Gründungszuschuss möglich |
| Wachstum | langsamer | schneller möglich |
Welche Variante passt, hängt vor allem von deiner Lage ab: wie viel Zeit und Rücklage du hast und wie schnell die Gründung dich tragen muss.
Kannst du dich als Angestellte:r nebenberuflich selbstständig machen?
Ja, in der Regel. Drei Punkte klärst du vorher:
- Dein Arbeitsvertrag. Viele Arbeits- und Tarifverträge verlangen, dass du eine Nebentätigkeit anzeigst oder genehmigen lässt. Beamt:innen brauchen in der Regel eine Genehmigung (§ 99 BBG, in den Ländern eigene Gesetze).
- Konkurrenz zum Arbeitgeber. Solange dein Arbeitsverhältnis läuft, darfst du deinem Arbeitgeber in der Regel keine Konkurrenz machen. Für kaufmännische Angestellte steht das ausdrücklich im Gesetz (§ 60 HGB).
- Deine Arbeitszeit. Die Gründung darf deine Arbeit im Job nicht beeinträchtigen. Plane sie so, dass du dort ausgeruht bleibst.
Willst du später ganz wechseln, beachte: Aus einer laufenden Anstellung gibt es keinen Gründungszuschuss. Er setzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld voraus (§ 93 SGB III).
Was gilt mit Arbeitslosengeld?
Du darfst neben dem Arbeitslosengeld selbstständig arbeiten, solange es weniger als 15 Stunden pro Woche sind. Mehrere Tätigkeiten werden zusammengezählt. Bei 15 Stunden oder mehr bist du nicht mehr arbeitslos und bekommst für diese Zeit kein Arbeitslosengeld (§ 138 Abs. 3 SGB III).
Dein Gewinn wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Von deinen Einnahmen werden pauschal 30 % als Betriebsausgaben abgezogen, höhere Ausgaben kannst du nachweisen. Danach bleiben 165 Euro im Monat frei (§ 155 Abs. 1 SGB III).
Ein vereinfachtes Beispiel ohne Steuern und Beiträge: Du nimmst im Monat 600 Euro ein. Abzüglich 30 % bleiben 420 Euro. Davon sind 165 Euro frei, 255 Euro werden angerechnet.
Hast du die Tätigkeit schon vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate neben deinem Job ausgeübt, kann mehr frei bleiben (§ 155 Abs. 2 SGB III). Eine Nebentätigkeit musst du der Agentur für Arbeit mitteilen (§ 60 SGB I).
Willst du ganz in die Selbstständigkeit wechseln, kommt der Gründungszuschuss infrage. Er setzt eine hauptberufliche Gründung voraus. Beim Start müssen dir noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld zustehen. Du brauchst die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit und legst deine Kenntnisse und Fähigkeiten dar (§ 93 SGB III). Die Agentur entscheidet über den Zuschuss nach Ermessen.
Was gilt mit Grundsicherungsgeld?
Auch mit Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) kannst du dich nebenbei selbstständig machen. Dein Einkommen wird angerechnet, ein Teil bleibt durch Freibeträge frei. Wie viel dir bleibt, rechnet dir dein Jobcenter aus. Deine Selbstständigkeit teilst du dem Jobcenter mit (§ 60 SGB I).
Den Gründungszuschuss gibt es mit Grundsicherungsgeld nicht. Für eine Gründung, die dich aus dem Leistungsbezug führen soll, kann das Jobcenter Einstiegsgeld zahlen, höchstens 24 Monate lang (§ 16b SGB II).
Welche Pflichten gelten in beiden Fällen?
- Anmelden. Ein Gewerbe meldest du zum Start beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO). Eine freiberufliche Tätigkeit teilst du direkt dem Finanzamt mit. In beiden Fällen schickst du dem Finanzamt innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 AO).
- Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer:in berechnest du keine Umsatzsteuer. Dafür darf dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigen (§ 19 UStG). Im Gründungsjahr darf dein tatsächlicher Umsatz 25.000 Euro nicht übersteigen (IHK München).
- Steuererklärung. Als Angestellte:r gibst du eine Einkommensteuererklärung ab, sobald deine Einkünfte neben dem Lohn über 410 Euro im Jahr liegen (§ 46 Abs. 2 EStG).
- Buchhaltung. Einnahmen und Ausgaben hältst du auch bei kleinen Beträgen fest. Für viele Einzelunternehmen reicht eine Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG).
Welche Schritte bei der Anmeldung in welcher Reihenfolge anstehen, zeigt die Checkliste zur Gründung. Den Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr. erklärt der Ratgeber Steuernummer oder USt-IdNr..
Die Verwaltung kostet Zeit. Gründer:innen im Nebenerwerb verbrachten 2025 im Schnitt 3,6 Stunden pro Woche mit gesetzlichen Pflichten (KfW-Gründungsmonitor 2026, Grafik 19). Als größtes Problem nannten sie am häufigsten die Kundengewinnung (22 %) und die Bürokratie (21 %, Grafik 18).
Wie entscheidest du dich?
Diese Fragen helfen dir:
- Wie schnell muss die Gründung dich tragen? Brauchst du bald ein volles Einkommen, spricht viel für eine hauptberufliche Gründung mit sauberem Plan.
- Wie viel Zeit hast du? Mit wenigen Stunden pro Woche wächst eine Gründung langsamer.
- Bist du arbeitslos gemeldet? Dann prüfe die Förderung für eine hauptberufliche Gründung, bevor du startest.
- Wie sicher ist deine Idee? Ist sie noch nicht geprüft, ist ein kleiner Start nebenbei ein guter Test. Wie du sie prüfst, steht im Ratgeber Geschäftsidee finden und prüfen.
In beiden Fällen ist ein Businessplan der nächste Schritt. Er zeigt dir, ob und ab wann die Gründung dich trägt.
Wann passt ein AVGS-Gründungscoaching?
Das AVGS-Gründungscoaching bereitet auf eine Gründung vor, von der du leben willst. Es kommt infrage, wenn du arbeitslos bist oder arbeitsuchend gemeldet, etwa weil dein Job bald endet. Bei uns ist es für eine hauptberufliche Gründung gedacht. Ob es zu dir passt, zeigt dir der Eignungs-Check. Über den Gutschein entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach eigenem Ermessen.
Häufige Fragen
Muss ich ein nebenberufliches Gewerbe anmelden?
Ja. Für eine Gründung im Nebenerwerb gelten dieselben Anmeldepflichten wie für eine hauptberufliche. Freie Berufe melden sich beim Finanzamt, alle anderen beim Gewerbeamt.
Wie viel darf ich nebenbei zum Arbeitslosengeld verdienen?
165 Euro Gewinn im Monat bleiben frei, der Rest wird angerechnet. Arbeiten darfst du weniger als 15 Stunden pro Woche.
Bekomme ich den Gründungszuschuss für eine Nebenerwerbsgründung?
Nein. Der Gründungszuschuss setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus, die du aus dem Arbeitslosengeld heraus beginnst.
Kann ich später vom Nebenerwerb in den Vollerwerb wechseln?
Ja. Das planen jedes Jahr 20 bis 30 % der Gründer:innen im Nebenerwerb, tatsächlich gewechselt sind nach einem Jahr rund 8 % (KfW-Gründungsmonitor 2026). Prüfe vor dem Wechsel deine Zahlen und deine Versicherungen neu.
Passt ein AVGS-Coaching zu dir?
Fünf Fragen zu deiner Situation und deiner Idee. Danach siehst du, ob ein Coaching für dich infrage kommt.
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Über den Autor
Georg Binienda-Meuser
Founder & CEO, nxt milestone
Georg hat nxt milestone 2020 gegründet und begleitet Gründer:innen vom ersten Plan bis zum eigenen Unternehmen. Er ist Mentor am Founder Institute.
nxt milestone begleitet seit 2020 Gründer:innen, bisher bei über 1.200 Gründungen. Mehr über uns

