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AVGS-Selbsttest: Kommst du für einen Gutschein infrage?

Von Georg Binienda-Meuser, Founder & CEO
Geprüft am 6 Min. Lesezeit

Mit fünf Fragen siehst du, ob du nach den gesetzlichen Regeln für einen AVGS zum Gründungscoaching infrage kommst. Sie prüfen deine Meldung, deine Leistung, dein Ziel, den Zeitpunkt und wie konkret deine Idee ist. Eine verbindliche Antwort gibt nur die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Der Gutschein ist eine Ermessensleistung.

Kein Rechtsanspruch: Über den AVGS entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, nach eigenem Ermessen.

Ob ein AVGS-Coaching für dich in Frage kommt, zeigt dir der Eignungs-Check nach fünf Fragen. Du hast schon einen Gutschein? So löst du ihn ein.

Inhalt
  1. So funktioniert der Selbsttest
  2. Frage 1: Bist du arbeitslos, arbeitsuchend gemeldet oder droht dir Arbeitslosigkeit?
  3. Frage 2: Bekommst du Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld?
  4. Frage 3: Willst du dich hauptberuflich selbstständig machen?
  5. Frage 4: Liegen Gründung und Coaching noch vor dir?
  6. Frage 5: Kannst du deine Idee in ein, zwei Sätzen beschreiben?
  7. Deine Auswertung
  8. Häufige Fragen zum AVGS-Selbsttest
  9. Dein nächster Schritt

So funktioniert der Selbsttest

Beantworte die Fragen der Reihe nach. Nach jeder Antwort steht, was sie bedeutet und wo es weitergeht. Der Test folgt den Regeln aus § 45 SGB III und, in der Grundsicherung, § 16 SGB II. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Entscheidung der Stelle. Die Regeln im Einzelnen erklärt der Ratgeber AVGS-Voraussetzungen.

Frage 1: Bist du arbeitslos, arbeitsuchend gemeldet oder droht dir Arbeitslosigkeit?

Gefördert werden können Arbeitslose, Ausbildungsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende (§ 45 Abs. 1 SGB III). Bedroht bist du zum Beispiel, wenn dir gekündigt wurde oder dein befristeter Vertrag ausläuft. Gemeldet sein musst du in jedem Fall.

  • Ja. Du gehörst zum Kreis, für den der Gutschein gedacht ist. Weiter mit Frage 2.
  • Nein, ich bin fest angestellt und mein Job läuft weiter. Dann kommt der AVGS für dich in der Regel nicht infrage. Wie du neben dem Job gründest, steht im Ratgeber nebenberuflich oder hauptberuflich gründen.
  • Mein Job endet bald, ich bin aber noch nicht gemeldet. Melde dich arbeitsuchend, spätestens drei Monate vor dem Ende. Erfährst du es kurzfristiger, innerhalb von drei Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III). Danach geht es mit Frage 2 weiter.

Frage 2: Bekommst du Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld?

Diese Frage entscheidet, welche Stelle zuständig ist. Davon hängt auch ab, welche Förderung nach dem Start infrage kommt.

  • Arbeitslosengeld, oder ich bin arbeitsuchend gemeldet. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Nach dem Start kann der Gründungszuschuss folgen, wenn beim Start noch mindestens 150 Tage Anspruch übrig sind (§ 93 SGB III).
  • Grundsicherungsgeld. Zuständig ist das Jobcenter. Nach dem Start kann das Einstiegsgeld folgen (§ 16b SGB II). Was seit der Reform im Juli 2026 gilt, erklärt der Ratgeber Grundsicherungsgeld und Selbstständigkeit.
  • Keine Leistung, aber arbeitslos gemeldet. Auch dann kannst du gefördert werden, zuständig ist die Agentur für Arbeit. Einen Gründungszuschuss gibt es ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld aber nicht.

Weiter mit Frage 3.

Frage 3: Willst du dich hauptberuflich selbstständig machen?

Ein Gründungscoaching über den AVGS hat das Ziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III). Gründungszuschuss und Einstiegsgeld setzen eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus, laut Bundesagentur für Arbeit mindestens 15 Stunden in der Woche.

  • Ja. Dein Ziel passt zum Zweck des Gutscheins. Weiter mit Frage 4.
  • Ich will eher wieder angestellt arbeiten. Dann passt ein Coaching mit anderem Ziel, etwa für Bewerbungen. Auch dafür gibt es den AVGS, mit einem anderen Ziel auf dem Gutschein. Welche Ziele es gibt, steht im Ratgeber zum AVGS-Gutschein.
  • Ich weiß es noch nicht. Ob Selbstständigkeit zu dir passt, kannst du mit dem Ratgeber Geschäftsidee finden und prüfen klären.

Frage 4: Liegen Gründung und Coaching noch vor dir?

Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nur, wenn sie vorher beantragt wurden (§ 324 SGB III). Der Träger muss den Gutschein vor dem Beginn der Maßnahme vorlegen (§ 45 Abs. 4 SGB III).

  • Ja, beides noch nicht begonnen. Der Zeitpunkt passt. Weiter mit Frage 5.
  • Nein, ich habe schon ein Coaching begonnen. Für ein laufendes Coaching übernimmt die Stelle die Kosten in der Regel nicht mehr. Kläre offene Fragen mit deinem jetzigen Anbieter.
  • Nein, ich habe mich schon hauptberuflich selbstständig gemacht. Dann bist du nicht mehr arbeitslos, und eine Heranführung an die Selbstständigkeit passt nicht mehr. Den Gutschein bekommst du in der Regel nicht.

Frage 5: Kannst du deine Idee in ein, zwei Sätzen beschreiben?

Die Agentur soll die Ausgabe des Gutscheins von deiner Eignung und deinen persönlichen Verhältnissen abhängig machen (§ 45 Abs. 5 SGB III). Ein fertiger Businessplan ist dafür nicht nötig, der entsteht im Coaching. Für diesen Test zählt, ob du sagen kannst, was du anbieten willst und für wen.

  • Ja. Du kannst dein Vorhaben greifbar machen. Weiter zur Auswertung.
  • Noch nicht. Dann ist das der nächste Schritt vor dem Gutschein. Wie du zu einer Idee kommst, die trägt, steht im Ratgeber Geschäftsidee finden und prüfen.

Deine Auswertung

Deine AntwortenWas das bedeutet
Ja bei den Fragen 1, 3, 4 und 5Du erfüllst die Regeln, nach denen ein Gutschein ausgestellt werden kann. Die Entscheidung trifft die Stelle.
Nein bei Frage 1Der AVGS ist für dich derzeit nicht gedacht. Wie du neben dem Job gründest, steht im Ratgeber nebenberuflich oder hauptberuflich gründen.
Nein bei Frage 3 oder 5Kläre zuerst dein Ziel oder deine Idee.
Nein bei Frage 4Für dieses Vorhaben kommt der Gutschein in der Regel zu spät.

Auch wenn alles passt, gibt es keinen Rechtsanspruch. Im Jobcenter zählen zusätzlich deine Lebenssituation und wie dauerhaft die Eingliederung voraussichtlich ist (§ 3 Abs. 1 SGB II). Seit Juli 2026 hat dort die Vermittlung in Arbeit wieder Vorrang, außer eine Maßnahme verspricht eine dauerhaftere Eingliederung (§ 3a SGB II).

Wie der Antrag abläuft, steht in der Anleitung AVGS beantragen. Was du zum Termin mitbringst, zeigt die AVGS-Checkliste.

Häufige Fragen zum AVGS-Selbsttest

Ist der Selbsttest eine offizielle Prüfung?

Nein. Er folgt den gesetzlichen Regeln, ersetzt aber nicht die Entscheidung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Was ist der Unterschied zum Eignungs-Check?

Der Selbsttest prüft, ob du nach den öffentlichen Regeln für einen Gutschein infrage kommst. Der Eignungs-Check prüft, ob unser Coaching zu deinem Vorhaben passt.

Kann ich den Test wiederholen?

Ja. Ändert sich deine Lage, etwa durch eine Kündigung oder den Wechsel ins Grundsicherungsgeld, geh die Fragen noch einmal durch.

Dein nächster Schritt

Passt alles, kann ein AVGS-Gründungscoaching dich bis zum Businessplan und zum Förderantrag begleiten. Ob es zu deinem Vorhaben passt, zeigt dir der Eignungs-Check in fünf Fragen. Über den Gutschein entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach eigenem Ermessen.

Passt ein AVGS-Coaching zu dir?

Fünf Fragen zu deiner Situation und deiner Idee. Danach siehst du, ob ein Coaching für dich infrage kommt.

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Über den Autor

Georg Binienda-Meuser

Founder & CEO, nxt milestone

Georg hat nxt milestone 2020 gegründet und begleitet Gründer:innen vom ersten Plan bis zum eigenen Unternehmen. Er ist Mentor am Founder Institute.

nxt milestone begleitet seit 2020 Gründer:innen, bisher bei über 1.200 Gründungen. Mehr über uns

Zuletzt geprüft am nächste Prüfung 04/2027

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 16.10.2026.

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